Jahresabschluss
Überwachung der Einreichung des Jahresabschlusses (Art. 3:47 GGV)
Was ist der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss umfasst die Finanzdokumente, die jede VoG jährlich erstellen und einreichen muss. Er zeigt die finanzielle Lage der Vereinigung: wie viel Geld sie erhalten hat, wie viel sie ausgegeben hat und was sie besitzt. Dies ist Pflicht, selbst für die kleinsten VoG.

Rechtsgrundlage — GGV, Artikel 3:47. Jede VoG muss einen Jahresabschluss erstellen und einreichen. Die Komplexität hängt von der Größe der VoG ab: Eine Mikro-VoG hat ein stark vereinfachtes Schema, während eine große VoG ein vollständiges Dossier mit Wirtschaftsprüferbericht vorlegen muss.
Größenbestimmung Ihrer VoG
Das Gesetz unterscheidet 3 Größenkategorien von VoG anhand von 3 Kriterien, die zum Abschluss des Geschäftsjahres gemessen werden:
| Kriterium | Mikro | Klein | Groß |
|---|---|---|---|
| Jahresumsatz (Einnahmen ohne MwSt.) | ≤ 334 500 € | ≤ 9 000 000 € | > 9 000 000 € |
| Bilanzsumme (Gesamtwert aller Vermögenswerte) | ≤ 167 500 € | ≤ 4 500 000 € | > 4 500 000 € |
| Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (VZÄ) | ≤ 10 | ≤ 50 | > 50 |
- VZÄ = Vollzeitäquivalent. Zwei Halbtagsstellen = 1 VZÄ.
- Überschreitet Ihre VoG mehr als einen Schwellenwert der Kategorie « Klein », wird sie als « Groß » eingestuft.
- Die meisten VoG fallen in die Kategorie Mikro oder Klein.
Checkliste nach Größe
Das Modul erstellt automatisch eine an Ihre Größe angepasste Checkliste:
Mikro-VoG (4 Schritte):
- Vereinfachte Bilanz (eine Übersicht dessen, was die VoG besitzt und schuldet)
- Vereinfachte Erfolgsrechnung (Einnahmen und Ausgaben)
- Genehmigung durch den Verwaltungsrat
- Einreichung bei der Kanzlei des Unternehmensgerichts
Kleine VoG (8 Schritte):
- Verkürzte Bilanz
- Verkürzte Erfolgsrechnung
- Anhänge (erläuternde Anmerkungen)
- Sozialbilanz (Beschäftigungsinformationen)
- Bericht des Verwaltungsrats
- Genehmigung durch den Verwaltungsrat
- Genehmigung durch die Generalversammlung
- Einreichung bei der Kanzlei
Große VoG (12 Schritte):
- Alles Vorstehende, plus: Bericht des Wirtschaftsprüfers (ein unabhängiger Betriebsrevisor, der die Bücher prüft), Einreichung bei der BNB im XBRL-Format (ein standardisiertes Informatikformat) und Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt.
Dokumentenverfolgung
Für jedes Geschäftsjahr können Sie Verweise auf die zugehörigen Dokumente (Bilanz, Anhänge, Berichte) hinzufügen, um die Übersicht über Ihre Unterlagen an einem Ort zu zentralisieren.
Lebenszyklus
| Status | Was das bedeutet |
|---|---|
| In Bearbeitung | Die Checkliste wird abgearbeitet |
| Checkliste abgeschlossen | Alle Schritte sind abgehakt, bereit zur Einreichung |
| Eingereicht | Die Einreichung wurde durchgeführt (Datum erfasst) |
Sie können bei Bedarf zum Status « In Bearbeitung » zurückkehren oder ein Geschäftsjahr löschen.
Gesetzliche Frist: 7 Monate — Der Jahresabschluss muss innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden (Art. 3:47 GGV). Bei einem am 31. Dezember endenden Geschäftsjahr ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres. Eine verspätete Einreichung kann ein Bußgeld nach sich ziehen und die persönliche Haftung der Verwalter begründen.
Verfügbar ab dem Essentials-Plan.