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Vermögensteuer 187.3

Verwalten Sie die jährliche Vermögensteuererklärung Ihrer VoG.

Was ist die Vermögensteuer?

Die « Ausgleichsteuer zu den Erbschaftsrechten » (oft « Vermögensteuer » oder « Patrimoniumsteuer » genannt) ist eine jährliche Steuer, die bestimmte VoG auf den Wert ihres Vermögens zahlen müssen. Kurz gesagt: Da eine VoG niemals « stirbt » (im Gegensatz zu einer natürlichen Person), würde der Staat niemals Erbschaftsrechte auf ihr Vermögen erheben. Diese Steuer gleicht diesen Einnahmeausfall aus.

Vermögensteuer-Erklärung

Rechtsgrundlage — Artikel 147 bis 160 des Erbschaftssteuergesetzbuches (allgemein als « Artikel 187.3 » bezeichnet). Die Steuer gilt für VoG (gemeinnützige Vereinigungen), deren Gesamtvermögen am 1. Januar 25 000 € übersteigt. Der Steuersatz beträgt 0,17 % auf den Gesamtwert der in Belgien und im Ausland gehaltenen Vermögenswerte.

Wer ist betroffen?

  • Jede VoG, deren Gesamtvermögen (Immobilien + Bankkonten + Anlagen + Mobiliar) am 1. Januar 25 000 € übersteigt.
  • Liegt Ihr Vermögen unter 25 000 €, sind Sie befreit und müssen keine Erklärung abgeben.

Erklärung erstellen

  1. Klicken Sie auf der Vermögensteuer-Seite Ihrer Organisation auf Neue Erklärung.
  2. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus:
    • Steuerjahr
    • Vermögenswert zum 1. Januar — das ist die Summe aller Ihrer Vermögenswerte zu diesem Datum
    • Aufstellung der Aktiva: Immobilien, Bankkonten, Anlagen usw.
  3. Das System berechnet automatisch den Steuerbetrag (0,17 % des Gesamtvermögens).

Erklärungsformular

Lebenszyklus

StatusBeschreibung
EntwurfIn Vorbereitung, änderbar
EingereichtErklärung abgeschlossen, bereit zur Einreichung

Berichtigungserklärung

Falls Sie in einer früheren Erklärung einen Fehler gemacht haben, können Sie eine Berichtigungserklärung einreichen:

  1. Aktivieren Sie beim Erstellen die Option Berichtigungserklärung.
  2. Wählen Sie das betroffene Steuerjahr aus.
  3. Das generierte PDF trägt die Überschrift « BERICHTIGUNGSERKLÄRUNG ».

PDF herunterladen

Klicken Sie bei einer abgeschlossenen Erklärung auf PDF herunterladen, um das einreichfertige Dokument für das Registrierungsbüro zu erhalten.

Verlauf

Die Erklärungstabelle zeigt:

  • Erstellungsdatum
  • Einreichungsdatum
  • Status
  • PDF-Download-Schaltfläche

Frist: 31. März — Die Erklärung muss vor dem 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung können Verzugszinsen und Bußgelder erhoben werden.

Verfügbar ab dem Essentials-Plan.

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