Vermögensteuer 187.3
Verwalten Sie die jährliche Vermögensteuererklärung Ihrer VoG.
Was ist die Vermögensteuer?
Die « Ausgleichsteuer zu den Erbschaftsrechten » (oft « Vermögensteuer » oder « Patrimoniumsteuer » genannt) ist eine jährliche Steuer, die bestimmte VoG auf den Wert ihres Vermögens zahlen müssen. Kurz gesagt: Da eine VoG niemals « stirbt » (im Gegensatz zu einer natürlichen Person), würde der Staat niemals Erbschaftsrechte auf ihr Vermögen erheben. Diese Steuer gleicht diesen Einnahmeausfall aus.

Rechtsgrundlage — Artikel 147 bis 160 des Erbschaftssteuergesetzbuches (allgemein als « Artikel 187.3 » bezeichnet). Die Steuer gilt für VoG (gemeinnützige Vereinigungen), deren Gesamtvermögen am 1. Januar 25 000 € übersteigt. Der Steuersatz beträgt 0,17 % auf den Gesamtwert der in Belgien und im Ausland gehaltenen Vermögenswerte.
Wer ist betroffen?
- Jede VoG, deren Gesamtvermögen (Immobilien + Bankkonten + Anlagen + Mobiliar) am 1. Januar 25 000 € übersteigt.
- Liegt Ihr Vermögen unter 25 000 €, sind Sie befreit und müssen keine Erklärung abgeben.
Erklärung erstellen
- Klicken Sie auf der Vermögensteuer-Seite Ihrer Organisation auf Neue Erklärung.
- Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus:
- Steuerjahr
- Vermögenswert zum 1. Januar — das ist die Summe aller Ihrer Vermögenswerte zu diesem Datum
- Aufstellung der Aktiva: Immobilien, Bankkonten, Anlagen usw.
- Das System berechnet automatisch den Steuerbetrag (0,17 % des Gesamtvermögens).

Lebenszyklus
| Status | Beschreibung |
|---|---|
| Entwurf | In Vorbereitung, änderbar |
| Eingereicht | Erklärung abgeschlossen, bereit zur Einreichung |
Berichtigungserklärung
Falls Sie in einer früheren Erklärung einen Fehler gemacht haben, können Sie eine Berichtigungserklärung einreichen:
- Aktivieren Sie beim Erstellen die Option Berichtigungserklärung.
- Wählen Sie das betroffene Steuerjahr aus.
- Das generierte PDF trägt die Überschrift « BERICHTIGUNGSERKLÄRUNG ».
PDF herunterladen
Klicken Sie bei einer abgeschlossenen Erklärung auf PDF herunterladen, um das einreichfertige Dokument für das Registrierungsbüro zu erhalten.
Verlauf
Die Erklärungstabelle zeigt:
- Erstellungsdatum
- Einreichungsdatum
- Status
- PDF-Download-Schaltfläche
Frist: 31. März — Die Erklärung muss vor dem 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung können Verzugszinsen und Bußgelder erhoben werden.
Verfügbar ab dem Essentials-Plan.