Quorum Master
Quorum-Rechner für Generalversammlungen gemäß dem belgischen GGV.
Was ist Quorum Master?
Quorum Master ist ein Rechner, der Ihnen sagt, ob Ihre Generalversammlung (GV) oder Ihr Verwaltungsrat gültige Beschlüsse fassen kann. Nach belgischem Recht muss eine Mindestanzahl von Mitgliedern anwesend sein (das « Quorum »), damit die Abstimmungen gültig sind.

Rechtsgrundlage — Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV, auf Französisch: CSA), Buch 9 — Artikel 9:13 (ordentliche GV), 9:14 (außerordentliche GV) und 9:21 (Verwaltungsrat). Diese Regeln gelten für alle belgischen VoG seit dem 1. Mai 2019.
Einige einfache Begriffserklärungen
- Quorum: die Mindestanzahl von Mitgliedern, die anwesend sein müssen, damit die Versammlung gültige Beschlüsse fassen kann.
- Mehrheit: der Prozentsatz der « Ja »-Stimmen, der erforderlich ist, damit ein Beschluss angenommen wird.
- Ordentliche GV: die jährliche Generalversammlung, bei der der Jahresabschluss, das Budget usw. genehmigt werden.
- Außerordentliche GV: eine besondere Versammlung, die einberufen wird, um die Satzung (die « Spielregeln » der Vereinigung) zu ändern.
- Ordentliche Mitglieder: die Mitglieder, die in der GV stimmberechtigt sind (im Gegensatz zu beigetretenen oder Ehrenmitgliedern).
Quorum-Sitzung starten
- Klicken Sie auf der Quorum-Master-Seite Ihrer Organisation auf Neue Sitzung.
- Wählen Sie den Versammlungstyp:
- Ordentliche Generalversammlung
- Außerordentliche Generalversammlung
- Sitzung des Verwaltungsrats
- Geben Sie die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder ein.
- Der Rechner zeigt automatisch:
- Das erforderliche Quorum (Mindestanzahl Anwesender)
- Ob das Quorum erreicht ist oder nicht ✅ / ❌
- Die erforderlichen Mehrheiten für Abstimmungen

Sitzungsverlauf
- Aktive Sitzungen: laufende Sitzungen mit Teilnehmerzahl.
- Abgeschlossene Sitzungen: archivierte Ergebnisse mit Datum und Status.
Angewandte belgische Regeln
Der Rechner wendet automatisch die Regeln des GGV an:
| Versammlungstyp | Quorum (Mindestanwesenheit) | Abstimmungsmehrheit | GGV-Artikel |
|---|---|---|---|
| Ordentliche GV | 50 % + 1 der ordentlichen Mitglieder | Einfache Mehrheit (50 % + 1 der Stimmen) | Art. 9:13 |
| Außerordentliche GV (Satzungsänderung) | 2/3 der ordentlichen Mitglieder | 4/5 der Stimmen | Art. 9:14 |
| Auflösung | 2/3 der ordentlichen Mitglieder | 4/5 der Stimmen | Art. 9:14 |
Zweite Einberufung — Wird das Quorum bei der ersten GV nicht erreicht, erlaubt das GGV die Einberufung einer zweiten Versammlung, die unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist (Art. 9:13, §2). Quorum Master weist Sie auf diese Möglichkeit hin.
Quorum Master ist im Starter-Plan kostenlos verfügbar.